Unser Verein
Der heutige Kulturverein Bettingen wurde im Jahre 1910 als "Lese- und Verkehrsverein" gegründet.
Es ist nicht Ziel des Kulturvereins – wie dies in Kur- und Ferienorten der Fall ist – Touristen nach Bettingen zu bringen. Sein Anliegen ist es, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bevölkerung zu fördern.
Dazu organisiert der VVB
- Kammermusikkonzerte
- Ausstellungen
- Vorträge
- Führungen
- Ausflüge
- Jassturniere etc.
Mitgliederbestand: 285 Personen. Davon wohnen 248 in unserer Gemeinde, 37 in Riehen, Basel oder in der übrigen Schweiz. Demzufolge gehören fast ¼ der Bevölkerung dem VVB an.
Vorstand
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E-Mail Verein
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AdresseGirenhaldenweg 17
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PLZ4126
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OrtBettingen

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E-Mail Verein
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AdresseObere Dorfstrasse 84
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PLZ4126
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OrtBettingen
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AdresseBaiergasse 43
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PLZ4126
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OrtBettingen
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E-Mail Verein
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AdresseFünfeichenweg 8
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PLZ4126
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OrtBettingen
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E-Mail Verein
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AdresseIm Speckler 26
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PLZ4126
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OrtBettingen

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E-Mail Verein
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AdresseJägerweg 9
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PLZ4126
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OrtBettingen
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E-Mail Verein
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AdresseBaiergasse 43
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PLZ4126
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OrtBettingen
Statuten
I. Name, Sitz und Zweck
§ 1 Der „Lese und Verkehrsverein Bettingen“ (LVVB) wurde 1910 mit Sitz in Bettingen gegründet. 1976 wurde der Name in Verkehrsverein Bettingen (VVB) geändert. 2024 wurde der Namen in Kulturverein Bettingen (KVB) geändert
§ 2 Der KVB fördert durch kulturelle Veranstaltungen die Dorfgemeinschaft.
§ 3 Der KVB ist konfessionell und politisch neutral. Die Artikel 60 - 79 des ZGB gelten für ihn, soweit in den vorliegenden Statuten nicht eine abweichende Regelung getroffen ist.
II. Mitgliedschaft
§ 4 Mitglieder des KVB können werden: natürliche und juristische Personen, Handelsgesellschaften, Verbände und Vereine.
§ 5 Der Beitritt in den Verein erfolgt durch schriftliche Anmeldung an den Vorstand.
§ 6 Persönlichkeiten, die sich um den VVB oder um dessen Ziele besondere Verdienste erworben haben, können auf Vorschlag des Vorstandes von der Vereinsversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie die Mitglieder, zahlen jedoch keinen Mitgliederbeitrag.
§ 7 Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand.
§ 8 Auf begründeten Antrag des Vorstandes oder von Vereinsmitgliedern kann ein Mitglied durch die Vereinsversammlung in geheimer Abstimmung mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden. Dem Auszuschliessenden ist Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vorstand und vor der Vereinsversammlung zu rechtfertigen.
III Die Organe des Vereins
§ 9 Die Organe des Vereins sind:
A) die Vereinsversammlung
B) der Vorstand
C) die Rechnungsrevisoren
A) Die Vereinsversammlung
§ 10 Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand von sich aus oder auf Verlangen von mindestens einem Fünftel aller Vereinsmitglieder einberufen. Die Einladungen zu einer Vereinsversammlung sollen spätestens drei Wochen vor dem Datum verteilt sein. Jährlich muss eine ordentliche Vereinsversammlung stattfinden. Ausserordentliche Versammlungen werden nach Bedarf einberufen. Die Traktanden einer Vereinsversammlung müssen fünf Tage vorher bekanntgegeben werden.
§ 11 Sämtliche Vereinsmitglieder sind stimmberechtigt. Die juristischen Personen, die Handelsgesellschaften und die Vereine haben, unbekümmert der Zahl ihrer an die Vereinsversammlung delegierten Vertreter, jeweils nur eine Stimme. Beschlüsse und Wahlen erfolgen mit dem absoluten Mehr der an der Versammlung anwesenden Stimmberechtigten. Bei gleicher Stimmenzahl hat der Präsident den Stichentscheid.
§ 12 Geschäfte der ordentlichen Vereinsversammlung sind:
a) Abnahme von Jahresbericht, Jahresrechnung und Revisorenbericht
b) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
c) Wahl des Präsidenten, der Vorstandsmitglieder und zweier Rechnungsrevisoren. Diese Wahlen erfolgen offen, falls nicht 3 der anwesenden Mitglieder geheime Wahlen verlangen.
d) Beschlüsse über alle weiteren Geschäfte, die vom Vorstand oder von Mitgliedern unterbreitet werden. Anträge müssen dem Vorstand schriftlich 14 Tage vor der Versammlung eingereicht werden.
B) Der Vorstand
§ 13 Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und mindestens vier weiteren Mitgliedern. Er wird für die Dauer von 2 (zwei) Geschäftsjahren gewählt. Die Wiederwahl seiner Mitglieder ist zulässig. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Die Vorstandmitglieder arbeiten ehrenamtlich; sie sind jedoch während der Amtsdauer von der Beitragspflicht befreit.
§ 14 Der Vorstand führt die Angelegenheiten des VVB, soweit nicht die Vereinsversammlung hierfür zuständig ist.
C) Die Rechnungsrevisoren
§ 15 Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung. Sie berichten der Vereinsversammlung schriftlich. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre.
IV Das Rechnungswesen
§ 16 Der VVB erhält seine finanziellen Mittel aus:
- Jahresbeiträgen der Mitglieder
- Subventionen
- Kapitalzinsen
- freiwilligen Zuwendungen
- allfälligen weiteren Einnahmen
§ 17 Die Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag. Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Vereins-versammlung jeweils für das nächste Geschäftsjahr festgelegt.
§ 18 Rechtsverbindliche Unterschriften für den Verein führen die von dem Vorstand bezeichneten Mitglieder kollektiv zu zweien.
§ 19 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
§ 20 Das Rechnungsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
V Statutenänderung und Vereinsauflösung
§ 21 Statutenänderungen werden von der Vereinsversammlung beschlossen. Entsprechende Anträge müssen 14 Tage vor einer Vereinsversammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. In der Abstimmung muss eine 2/3 Mehrheit erreicht werden.
§ 22 Über die Auflösung des VVB beschliesst die Vereinsversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Im Falle der Auslösung entscheidet die Versammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens auf Antrag des Vorstandes mit der Massgabe, dass dieses Vermögen nur einer Institution mit gleicher oder ähnlicher Zweckbestimmung zugewendet werden darf. Diese Statuten ersetzen die Statuten genehmigt am 16. April 2015. Sie treten in Kraft nach Genehmigung durch die Vereinsversammlung.
Der Präsident Die Vice-Präsidentin
O. Battaglia M. Glauser
Von der Vereinsversammlung genehmigt am 28. August 2024. Alle in männlicher Form geschriebenen Bezeichnungen gelten für das männliche und weibliche Geschlecht.
Neue Mitglieder
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wir werden uns bei Ihnen melden!
Wir freuen uns auf Sie!
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Wir treffen uns jeweils …
Der Terminplan ist hier ersichtlich.
Agenda
Samstag 06.09.2025
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TypAnlässe
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TextDa sowohl eine Führung als auch Plätze für den Afternoon-tea gebucht werden müssen, sollten Sie sich bitte bis am 15. Juli anmelden, ansonsten sind die Termine anderweitig vergeben.Programm:Ankunft in Thun zwischen 10.00 und 10.30 Uhr. Individuelle Stadtbesichtigung. Beispielsweise Altstadt und / oder Schloss mit individuellem Lunch.13.30 bis 15.00: Führung «Juwelen der Schadau - Die kulturhistorischen Highlights im Schadaupark» mit Jan Keller, ehem. Staatsarchivar von Thun:Schloss Schadau: Wir werden das Schloss Schadau, das um 1850 im Stil des romantischen Historismus erbaut wurde, sowie deren Umgebung besichtigen.Thuner Panoramabild: Der Basler Künstler Marquard Wocher erschafft 1814 das erste Panoramabild der Schweiz. Fasziniert vom Berner Oberland entwirft er ein Rundbild von der Stadt Thun und Umgebung, mit Blick in das Berner Oberland. Das Bild bietet einenBlick auf das Thuner Alltagsleben vor 200 Jahren und wird mit den unzähligen Details zu einem spannenden Wimmelbild. Heute ist das Panorama, das eine Grösse von ca. 7,5 m Höhe und 38 m Länge aufweist, das älteste Rundbild der Welt. Ursprünglich wurde das Panoramabild in Basel, in einem eigens dafür gebautenRundbau nahe dem Aeschenplatz, ausgestellt. Das Gebäude ist 1887 abgebrochen worden und das Bild geriet in Vergessenheit. Im Jahre 1961 öffnete schliesslich ein neues Panoramagebäude im Schadaupark seine Tore für das wiederentdeckte Panoramabild, das 2014 umfassend restauriert wurde.Kirche Scherzlingen: Die erstmals im Jahre 762 erwähnte Kirche, mit einem Turm aus dem 9.Jh., weist eindrückliche und wertvolle Malereien aus dem 13. – 16. Jh. auf.Nach der Führung von 15 - 17 Uhr, erwartet uns im Schloss Schadau ein Afternoon-Tea mit einer Auswahl von salzigen und süssen Köstlichkeiten, wo wir uns entspannen und geniessen können.Zu den Kosten: Der Museumseintritt kostet Fr. 9.-. Der Museumspass der Raiffeisenbank, der Museums-PASS-Musées oder der Schweizerische Museumspass ermöglichen kostenlosen Eintritt.Der Afternoon-tea kostet Fr. 36.- pro Person. Die Kosten für die Führung werden vom Verein übernommen.Möchte jemand auf den Afternoon-tea verzichten, kann er das bei der Anmeldung vermerken.Fahrt: Die Details zu den Reisemöglichkeiten sind von der Anzahl Anmeldungen abhängig. Sie erfahren es frühzeitig.
Freitag 24.10.2025
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TypAnlässe
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Text
Tagesausflug nach St. Gallen in die Kunstgiesserei im Sittertal
Da sowohl eine Führung als auch Plätze für das Mittagessen gebucht werden müssen, sollten Sie sich bitte bis am 15. Juni anmelden, ansonsten sind die Termine anderweitig vergeben.
Was gibt es in der Kunstgiesserei zu sehen?In der Kunstgiesserei im Sittertal werden primär Kunstwerke gegossen. Nebst dem traditionellen Giessverfahren (also beispielsweise dem Bronzeguss) wird aber auch mit modernen Scan-, Fräs- und Print-Technikengearbeitet. Die Manufaktur verfügt über ein eigenes grosses Fräszentrum und natürlich über einen hauseigenen 3D-Drucker. Dieser ermöglicht es,Formen in fast beliebiger Grösse zu realisieren. Künstler aus der ganzen Welt kommen hierher und lassen ihre Werke hier giessen.Die Stiftung SitterwerkAus der Kunstgiesserei ist eine gemeinnützige Stiftung hervorgegangen. Die Stiftung Sitterwerk umfasst eine umfangreiche Kunstbibliothek und ein Werkstoffarchiv. Im Weiteren gibt es ein Atelierhaus für Gastkünstler-Innen. Zusammen mit den Werken des Bildhauers Hans Josephsohn imKesselhaus und der Kunstgiesserei bildet das Ganze ein Zentrum für Kunst- und Kulturschaffende. Das Sitterwerk übt eine grosse Anziehungskraft auf Menschen aus dem In- und Ausland aus. Der Auftrag der Stiftung Sitterwerk ist, Menschen für das Kunsthandwerk zu sensibilisieren und dieses Wissen füralle zugänglich zu machen.Die Kunstbibliothek:Diese umfasst rund 30’000 Bänden zu Skulptur, Architektur, Fotografie, Material- und Gusstechnologie sowie Werkstoffkunde und Restaurierung.Führung:Unsere Führung von der Stiftung Sitterwerk umfasst die Kunstbibliothek und das Werkstoffarchiv, die Sammlung Josephsohn im Kesselhaus und natürlich die Kunstgiesserei. Einführend wird die Herstellung von Gussplastiken erklärt. Es ist ein recht komplexer Vorgang, bis die Skulptur imgewünschten Material gegossen ist. Die einzelnen Arbeitsschritte der Produktionsverfahren können auf dem Rundgang anschaulich nachvollzogen werden.Mittagessen: Können wir in der Kantine der Giesserei zu uns nehmen. Es soll eine nette Atmosphäre herrschen und das Essen soll recht gut sein.Zu den Kosten: Das Mittagessen kostet Fr. 25.- (Salat / Hauptgang / ev. Dessert).Die Führung ist nicht billig. Je nach Anzahl Anmeldungen wird jedem Teilnehmer einen Anteil von ca. Fr. 25.- berechnet. Den Rest übernimmt der Verein.Fahrt: Die Details zu den Reisemöglichkeiten sind von der Anzahl Anmeldungen abhängig. Sie erfahren es frühzeitig.